II. Berufsbild Altenpfleger / in
III. Altenpfleger / in: Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
VII. Die Finanzierung der Ausbildung
Bei der Ausbildung als Altenpfleger/in handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung (an staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen) mit praktischer Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen. Der Träger der praktischen Ausbildung hat nach dem Altenpflegegesetz, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu bezahlen. Diese ist im Ausbildungsvertrag niederzulegen.
Ausbildungsvergütung Erfolgt die Ausbildung als Altenpfler/in in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, so gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege.
Für die schulische Ausbildung besteht möglicherweise eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des BAföG, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Für die Schüler können Ausbildungskosten entsthen, etwa für Arbeitskleidung sowie für Fahrten zum Schulort bzw. für die Unterbringung in einem Wohnheim. Die Höhe dieser Kosten ist bei der jeweiligen Schule zu erfragen.
Für eine Ausbildung an einer privaten berufsbildenden Schule können weitere, höhere Kosten entstehen:
- Lehrgangsgebühren/Schulgeld
- Anmeldegebühren
- Kosten für Lernmittel und Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmaterialien
- Prüfungsgebühren
Bezüglich der genauen Höhe sollte eine Erkundigung bei der jeweiligen Schule erfolgen.
Quelle: www.pflege-deutschland.de